Die Beitrags- und Arbeitsordnung regelt neben den Aufnahme- & Beitragsgebühren für Mitglieder auch die jährliche Nutzungsgebühr der Anlage pro Pferd* sowie die Regelungen für die Arbeits- und Turnierdienste .
Nr. C Beitrags- und Arbeitsordnung |
*Das „Sondernutzungsentgelt Reitanlagen pro Pferd und Jahr“ in Höhe von derzeit 230,- € (Gilt ab Januar 2023).
Auszug aus der Beitrags- und Arbeitsordnung:
Mitgliedschaft aktiv | Beitrag (gültig ab 01.01.2023) |
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Erwachsener | 120,00 € |
Azubis und Studenten (mit Nachweis bis 31.12. des Vorjahres) | 80,00 € |
Schüler und Jugendliche (bis einschl. 18. Lebensjahr) | 60,00 € |
Familienbeitrag | 250,00 € |
Mitgliedschaft passiv | 30,00 € |
Aufnahmegebühr Kinder Jugendliche Schüler Studierende Erwachsene Familien | 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € 70,00 € 100,00 € |
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