Hallen- bzw. Platzdienst
Jeder Pferdebesitzer führt pro Pferd und Jahr je einen einwöchigen Hallen- und Platzdienst durch. Ab 3 Pferden verringert sich die Anzahl der zu leistenden Dienste um je einen.
Bspl. bei 2 und 3 Pferden 2 x Hallen- & 2 x Platzdienst, bei 4 Pferden 3 x Hallen- & 3 x Platzdienst pro Jahr.
Die Dienstpläne zur Pflege von Reithalle und Reitplatz werden jeweils zum Jahreswechsel vom stellvertretenden Vorstand an alle zum Dienst verpflichteten Pferdebesitzer per E-Mail versandt und zusätzlich auf der Homepage veröffentlicht.
Eine nachträgliche Änderung der Einteilung ist nicht möglich. Bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung muss das jeweils eingeteilte Mitglied eigenständig und rechtzeitig für Ersatz sorgen.
Eine Ersatzperson ist dem Vorstand vorab unter: stellv-vorstand@reitverein-lustnau.de oder per Telefon: 0172-7433678 (nur SMS) mitzuteilen.
Neue Mitglieder werden in den laufenden Hallen- & Platzdienstplan eingeteilt, sobald andere, eingeteilte Mitglieder, aufgrund von Kündigung oder anderen stattgegebenen Gründen unterjährig entfallen. Eine Ablehnung der so entstehenden Dienste ist nicht möglich, wohl aber die Nennung von Ersatzperson oder Tausch mit anderen Mitgliedern.
Detaillierte Informationen bzgl. der auszuführenden Dienste finden sich im
Nr. I: Merkblatt: WICHTIGE Inform.& Regeln für Pferdebesitzer & Reiter des RFL |
Film zur richtigen Pflege des Hallenbodens |