Die Fotos der Einweihung unserer neuen Reithalle, am 07.06.2019, dem Vorabend des 40. Pfingstturniers (zur Vergrößerung einfach auf das entsprechende Bild klicken):
Es konnten nur Fotos von Personen veröffentlicht werden, von denen die Erlaubnis zur Veröffentlichung nach DSGVO vorliegt.
Ich bitte um Euer Verständnis.
DSGVO:
Darf ein Verein Fotos von internen Vereinsfeiern oder Vereinsausflügen veröffentlichen?
Grundsätzlich nicht. Auch wenn möglicherweise ein berechtigtes Interesse des Vereins besteht, über vereinsinterne Aktivitäten zu berichten, so gehen die vernünftigen Erwartungen (vgl. Erwägungsgrund 47 DS-GVO) der Mitglieder in der Regel nicht dahin, dass der Verein Fotos von vereinsinternen Aktivitäten veröffentlicht. Daher ist hier eine Veröffentlichung nur dann zulässig, wenn eine Einwilligung der Fotografierten vorliegt und die Informationspflichten gem. Art. 13 DS-GVO erfüllt wurden.
Anderes gilt selbstverständlich, wenn es sich um Fotos handelt, die auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, z.B. bei Fotos, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen (s.o.).
Quelle: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.