Liebe Mitglieder,
wir bitten ab sofort um Beachtung und Einhaltung der folgenden 2 Änderungen der Bahnordnung für Reithalle und Reitplatz:
Nr. 2.:
Ergänzung:
… „Das ‚Hineinreiten‚ in den Vorraum und Halle, ist aus Gründen der Unfallverhütung nicht gestattet. Das Pferd wird immer in das Gebäude und die Reitbahn geführt.“
Nr. 12.:
Änderung:
„Pferdeäpfel dürfen nicht ‚zerritten‘ oder beim Longieren/Bodenarbeit vom Pferd ‚zertreten‘ werden. Sofern sich mehr als ein Reiter in der in der Halle befindet, sind diese zum Erhalt des Reitbodens auf dem 1. und 2. Hufschlag sofort und nicht erst nach Beendigung des Reitens abzusammeln. Darüber hinaus sind Pferdeäpfel von jedem Reiter umgehend nach dem Reiten, der Bodenarbeit oder dem Longieren zu beseitigen. Dies gilt für Halle, Platz und Wege (auch von und zu den externen Ställen). Abzusammeln sind auch Pferdeäpfel im Grünbereich rund um den Reitplatz.“
Warum diese Änderugnen:
Die erste Änderung ist dem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Platz am Ein- & Ausgang zur Halle, als auch im Reithallenvorraum geschuldet. Es ist schlichtweg einfach zu gefährlich beide Eingänge zu ‚durchreiten‘.
Mit der 2. Änderung gehen wir davon aus, dass ‚zerrittene Pferdeäpfeln auf dem 1. und 2. Hufschlag‘, bzw. durch dort liegenden ‚Haufen‘ behinderte andere Reiter ab jetzt der Vergangenheit angehören.
Mit reiterlichem Gruß
Euer Vorstand