Ab sofort findet Ihr den gültigen Plan und die für das Longieren auf dem Reitplatz geltenden Regeln unter dem Menüpunkt Vereinsanlage sowie in Kürze auch angebracht am Eingang zum Reitplatz.
Archiv des Autors: webadmin
Neuerungen im Merkblatt für aktive Vereinsmitglieder
Hallo!
Aufgrund der Wahlen von Holger Reisgies zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Carmen Restle zum Reitwart haben sich auch einige Zuständigkeiten geändert.
Der Hufschlagräumer steht ab sofort leider nicht mehr für den Hallendienst zur Verfügung. (Sein Einsatz erbringt leider keine guten Resultate.)
Die Neuerungen sind im entsprechenden Merkblatt seitl. rot gekennzeichnet (Merkblatt „I“ unter Downloads).
Viele Grüße
Euer Vorstand
Übungsleiter AKTUELL 6/2019
Hier der aktuelle Übungsleiter AKTUELL vom Juni 2019 für Euch!
Interessant sind z.B. die Kurse des nicht weit entfernten RFV Ammerbuch e.V.
40. Pfingstturnier 1. Tag (08.06.2019) – hier geht es zu den Bildern!
Die Bilder des ersten Tages unseres 40. Pfingstturniers – Samstag:
(zur Vergrößerung einfach auf das entsprechende Bild klicken)
DSGVO:
In Bezug auf die Teilnehmer der (Sport-) Veranstaltung kann auch in diesen Fällen die Veröffentlichung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO gestützt werden, da auch hier ein berechtigtes Interesse des Vereins, über das sportliche Geschehen zu berichten, grundsätzlich bejaht werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Bezug zum Spielgeschehen bzw. der Charakter der (Sport-) Veranstaltung klar zu erkennen ist. Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn eine Person im Mittelpunkt steht oder gezielt nur ein einzelner Teilnehmer fotografiert wird (z.B. ein Foto vom Torwart).
In Bezug auf minderjährige Teilnehmer gilt jedoch, dass Fotos nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden dürfen, da auch hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO von einem Überwiegen der Interessen der betroffenen Person ausgeht, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Was die Veröffentlichung von Fotos von Zuschauern anbelangt, so ist auch hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO als maßgebliche Rechtsgrundlage heranzuziehen. Im Rahmen der Interessenabwägung kann dann – unabhängig von der noch nicht geklärten juristischen Fragestellung, ob das Kunsturhebergesetz (KUG) unter der DSGVO noch wirksam ist – auf die Grundsätze des § 23 KUG abgestellt werden. Wenn es danach um Bilder geht, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen, oder um Bilder von Veranstaltungen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, ist eine Veröffentlichung ohne explizite Zustimmung regelmäßig zulässig. Dies gilt auch für Aufnahmen von Kindern, die in der Aufnahme als Beiwerk entscheiden.
Quelle: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Halleneinweihung – hier geht’s zu den Fotos!
Die Fotos der Einweihung unserer neuen Reithalle, am 07.06.2019, dem Vorabend des 40. Pfingstturniers (zur Vergrößerung einfach auf das entsprechende Bild klicken):
Es konnten nur Fotos von Personen veröffentlicht werden, von denen die Erlaubnis zur Veröffentlichung nach DSGVO vorliegt.
Ich bitte um Euer Verständnis.
DSGVO:
Darf ein Verein Fotos von internen Vereinsfeiern oder Vereinsausflügen veröffentlichen?
Grundsätzlich nicht. Auch wenn möglicherweise ein berechtigtes Interesse des Vereins besteht, über vereinsinterne Aktivitäten zu berichten, so gehen die vernünftigen Erwartungen (vgl. Erwägungsgrund 47 DS-GVO) der Mitglieder in der Regel nicht dahin, dass der Verein Fotos von vereinsinternen Aktivitäten veröffentlicht. Daher ist hier eine Veröffentlichung nur dann zulässig, wenn eine Einwilligung der Fotografierten vorliegt und die Informationspflichten gem. Art. 13 DS-GVO erfüllt wurden.
Anderes gilt selbstverständlich, wenn es sich um Fotos handelt, die auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, z.B. bei Fotos, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen (s.o.).
Quelle: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Pfingstturnier: Zeiteinteilung und Pferdeliste online!
Hallen- & Platzdienstpläne aktualisiert Stand: 08.05.2019
Hallo!
Immer wieder werden Dienste getauscht, bzw. Mitglieder, stehen für die Dienste nicht mehr zur Verfügung .
Hier geht es zu den aktualisierten Plänen, Stand 08.05.2019.
(Der Aushang in der Halle wird nicht aktualisiert. Hier bitte die Namen von Hand austauschen – Danke!)
Arbeitsdienste bis nach dem Turnier am 11.06.2019
Hier die nächsten Termine der Arbeitsdienste bis nach dem Pfingstturnier:
Samstag 11.05.2019 Beginn 10:00 Uhr
(Rund um die Anlage)
Samstag 01.06.2019 Beginn 10:00 Uhr
(Anfang richten Turnier eventuell Steine)
Donnerstag 06.06.2019 Nachmittags genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben (Einrichten für Turnier/Jubiläum)
Freitag 07.06.2019 genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben (Betriebsbereitschaft herstellen)
Dienstag 11.06.2019 genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben (Rückbau)
Sofern Ihr es noch nicht getan habt, vergesst bitte nicht, Euch das Dokumentationsformblatt mindestens 1 x mal für Eure Arbeitsstunden 2019 auszudrucken und zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen mitzubringen.
Das Blatt bitte leserlich ausfüllen!
Eigenen Namen oben eintragen, sowie Zeit und Art der jeweiligen Tätigkeit. Die notwendige Unterschrift eines Vorstandsmitglieds bitte ebenfalls nicht vergessen und zeitnah einholen! (Unterschreiben kann der gesamte Vorstand: R. Volle, H. Reisgies, D. Kovarik, A. Nitsch und C. Restle)
40. Jubiläums-Pfingstturnier vom 08.-10. Juni 2019
Programm:
Samstag: Dressurprüfungen
Sonntag: Dressur- und Springprüfungen
Montag: Springprüfungen
Bewirtung im Festzelt
Eintritt frei!
Hier geht es zur Zeiteinteilung des Turniers.
Hier geht es zur Pferdeliste des Turniers.
Wir bedanken uns bereits an dieser Stelle bei unseren Sponsoren!
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Übungsleiter AKTUELL 4/2019
Hier der aktuelle Übungsleiter AKTUELL vom April 2019 für Euch!
Es gibt eine interessante Filmreihe der FN zum Thema verladen und transportieren von Pferden! Hier geht es direkt zu den Filmen!
Außerdem am 29.05.2019 um 20:15 Uhr im SWR einen Film über die Galopprennbahn Iffezheim!