Neuerungen im Merkblatt für aktive Vereinsmitglieder

Hallo!
Aufgrund der Wahlen von Holger Reisgies zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Carmen Restle zum Reitwart haben sich auch einige Zuständigkeiten geändert.

Der Hufschlagräumer steht ab sofort leider nicht mehr für den Hallendienst zur Verfügung. (Sein Einsatz erbringt leider keine guten Resultate.)

Die Neuerungen sind im entsprechenden Merkblatt seitl. rot gekennzeichnet (Merkblatt „I“ unter Downloads). 

Viele Grüße 

Euer Vorstand

40. Pfingstturnier 1. Tag (08.06.2019) – hier geht es zu den Bildern!

Die Bilder des ersten Tages unseres 40. Pfingstturniers – Samstag:
(zur Vergrößerung einfach auf das entsprechende Bild klicken)

DSGVO:
In Bezug auf die Teilnehmer der (Sport-) Veranstaltung kann auch in diesen Fällen die Veröffentlichung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO gestützt werden, da auch hier ein berechtigtes Interesse des Vereins, über das sportliche Geschehen zu berichten, grundsätzlich bejaht werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Bezug zum Spielgeschehen bzw. der Charakter der (Sport-) Veranstaltung klar zu erkennen ist. Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn eine Person im Mittelpunkt steht oder gezielt nur ein einzelner Teilnehmer fotografiert wird (z.B. ein Foto vom Torwart).

In Bezug auf minderjährige Teilnehmer gilt jedoch, dass Fotos nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden dürfen, da auch hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO von einem Überwiegen der Interessen der betroffenen Person ausgeht, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Was die Veröffentlichung von Fotos von Zuschauern anbelangt, so ist auch hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO als maßgebliche Rechtsgrundlage heranzuziehen. Im Rahmen der Interessenabwägung kann dann – unabhängig von der noch nicht geklärten juristischen Fragestellung, ob das Kunsturhebergesetz (KUG) unter der DSGVO noch wirksam ist – auf die Grundsätze des § 23 KUG abgestellt werden. Wenn es danach um Bilder geht, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen, oder um Bilder von Veranstaltungen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, ist eine Veröffentlichung ohne explizite Zustimmung regelmäßig zulässig. Dies gilt auch für Aufnahmen von Kindern, die in der Aufnahme als Beiwerk entscheiden. 

Quelle: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Halleneinweihung – hier geht’s zu den Fotos!

Die Fotos der Einweihung unserer neuen Reithalle, am 07.06.2019, dem Vorabend des 40. Pfingstturniers (zur Vergrößerung einfach auf das entsprechende Bild klicken):

Es konnten nur Fotos von Personen veröffentlicht werden, von denen die Erlaubnis zur Veröffentlichung nach DSGVO vorliegt.

Ich bitte um Euer Verständnis.

DSGVO:
Darf ein Verein Fotos von internen Vereinsfeiern oder Vereinsausflügen veröffentlichen?

Grundsätzlich nicht. Auch wenn möglicherweise ein berechtigtes Interesse des Vereins besteht, über vereinsinterne Aktivitäten zu berichten, so gehen die vernünftigen Erwartungen (vgl. Erwägungsgrund 47 DS-GVO) der Mitglieder in der Regel nicht dahin, dass der Verein Fotos von vereinsinternen Aktivitäten veröffentlicht. Daher ist hier eine Veröffentlichung nur dann zulässig, wenn eine Einwilligung der Fotografierten vorliegt und die Informationspflichten gem. Art. 13 DS-GVO erfüllt wurden.

Anderes gilt selbstverständlich, wenn es sich um Fotos handelt, die auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, z.B. bei Fotos, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen (s.o.).

Quelle: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Arbeitsdienste bis nach dem Turnier am 11.06.2019


Hier die nächsten Termine der Arbeitsdienste bis nach dem Pfingstturnier:

Samstag              11.05.2019         Beginn 10:00 Uhr
(Rund um die Anlage)

Samstag              01.06.2019         Beginn 10:00 Uhr
(Anfang richten Turnier eventuell Steine)

Donnerstag        06.06.2019 Nachmittags    genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben (Einrichten für Turnier/Jubiläum)

Freitag                 07.06.2019         genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben (Betriebsbereitschaft herstellen)

Dienstag             11.06.2019         genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben (Rückbau)

Sofern Ihr es noch nicht getan habt, vergesst bitte nicht, Euch das Dokumentationsformblatt mindestens 1 x mal für Eure Arbeitsstunden 2019 auszudrucken und zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen mitzubringen.

Das Blatt bitte leserlich ausfüllen!  

Eigenen Namen oben eintragen, sowie Zeit und Art der jeweiligen Tätigkeit. Die notwendige Unterschrift eines Vorstandsmitglieds bitte ebenfalls nicht vergessen und zeitnah einholen! (Unterschreiben kann der gesamte Vorstand: R. Volle, H. Reisgies, D. Kovarik, A. Nitsch und C. Restle)

Arbeitseinsätze 2019 – Dokum.blatt 2019 nicht vergessen!

Bitte vergesst nicht Euch das Dokumentationsformblatt für Eure Arbeitsstunden 2019 auszudrucken und zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen mitzubringen.

Das Blatt bitte leserlich ausfüllen!  

Eigenen Namen oben eintragen, sowie Zeit und Art der jeweiligen Tätigkeit. Die notwendige Unterschrift eines Vorstandsmitglieds bitte ebenfalls nicht vergessen und zeitnah einholen!

(Unterschreiben kann der gesamte Vorstand: Reinhard Volle, Holger Reisgies, Dagmar Kovarik, Anja Nitsch und Carmen Restle)