Der neue Hallenbelegungsplan 19/20 ist versendet & online!

Er gilt ab Montag dem 14.10.2019 bis das der nächste Plan online geht.

Sollte mal eine Reitstunde nicht stattfinden können, wünschen wir uns eine kurze Information an die anderen Mitglieder über unsere WhatsApp-Gruppe.

Hier geht’s zum Plan:

Es können aus Gründen der Fairness denen gegenüber, die keine Reitstunden haben eingetragen lassen, nur die im Plan eingetragenen Unterrichtsstunden stattfinden.

Euer Vorstand

 

ACHTUNG – Bahnordnung Reithalle/-platz geändert!

Liebe Mitglieder,

wir bitten ab sofort um Beachtung und Einhaltung der folgenden 2 Änderungen der Bahnordnung für Reithalle und Reitplatz:

Nr. 2.:
Ergänzung:
… „Das ‚Hineinreiten‚ in den Vorraum und Halle, ist aus Gründen der Unfallverhütung nicht gestattet. Das Pferd wird immer in das Gebäude und die Reitbahn geführt.“

Nr. 12.:
Änderung:
„Pferdeäpfel dürfen nicht ‚zerritten‘ oder beim Longieren/Bodenarbeit vom Pferd ‚zertreten‘ werden. Sofern sich mehr als ein Reiter in der in der Halle befindet, sind diese zum Erhalt des Reitbodens auf dem 1. und 2. Hufschlag sofort und nicht erst nach Beendigung des Reitens abzusammeln. Darüber hinaus sind Pferdeäpfel von jedem Reiter umgehend nach dem Reiten, der Bodenarbeit oder dem Longieren zu beseitigen. Dies gilt für Halle, Platz und Wege (auch von und zu den externen Ställen). Abzusammeln sind auch Pferdeäpfel im Grünbereich rund um den Reitplatz.“

Warum diese Änderugnen:
Die erste Änderung ist dem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Platz am Ein- & Ausgang zur Halle, als auch im Reithallenvorraum geschuldet. Es ist schlichtweg einfach zu gefährlich beide Eingänge zu ‚durchreiten‘.
Mit der 2. Änderung gehen wir davon aus, dass ‚zerrittene Pferdeäpfeln auf dem 1. und 2. Hufschlag‘, bzw. durch dort liegenden ‚Haufen‘ behinderte andere Reiter ab jetzt der Vergangenheit angehören.  

Mit reiterlichem Gruß
Euer Vorstand

Isabell Werth war zu Gast bei uns am 16. Sept. 2019!

In der Dressur ist Isabell Werth (Rheinberg), die erfolgreichste Reiterin der Welt.
Die 23-jährige Ann-Kathrin Lindner (Heilbronn), war 2018 Siegerin beim iWEST-Dressur-Cups und gewann mit der U25-Equipe die EM-Goldmedaille.

Beide Reiterinnen sind bei den STUTTGART GERMAN MASTERS wieder gemeldet und präsentierten sich im Vorfeld bei einer Trainingseinheit und einem anschließenden Pressetermin am Montag,16. September 2019, in der Halle unseres Vereins.

Hier geht’s zum Film vom SWR, der am 17.09.2019 in der Landesschau des SWR ausgestrahlt wurde.

 

Unser herzlicher Dank dafür geht an unserer Solardach bzw. Walter Solar!

Neuerungen im Merkblatt für aktive Vereinsmitglieder

Hallo!
Aufgrund der Wahlen von Holger Reisgies zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Carmen Restle zum Reitwart haben sich auch einige Zuständigkeiten geändert.

Der Hufschlagräumer steht ab sofort leider nicht mehr für den Hallendienst zur Verfügung. (Sein Einsatz erbringt leider keine guten Resultate.)

Die Neuerungen sind im entsprechenden Merkblatt seitl. rot gekennzeichnet (Merkblatt „I“ unter Downloads). 

Viele Grüße 

Euer Vorstand

40. Pfingstturnier 1. Tag (08.06.2019) – hier geht es zu den Bildern!

Die Bilder des ersten Tages unseres 40. Pfingstturniers – Samstag:
(zur Vergrößerung einfach auf das entsprechende Bild klicken)

DSGVO:
In Bezug auf die Teilnehmer der (Sport-) Veranstaltung kann auch in diesen Fällen die Veröffentlichung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO gestützt werden, da auch hier ein berechtigtes Interesse des Vereins, über das sportliche Geschehen zu berichten, grundsätzlich bejaht werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Bezug zum Spielgeschehen bzw. der Charakter der (Sport-) Veranstaltung klar zu erkennen ist. Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn eine Person im Mittelpunkt steht oder gezielt nur ein einzelner Teilnehmer fotografiert wird (z.B. ein Foto vom Torwart).

In Bezug auf minderjährige Teilnehmer gilt jedoch, dass Fotos nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden dürfen, da auch hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO von einem Überwiegen der Interessen der betroffenen Person ausgeht, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Was die Veröffentlichung von Fotos von Zuschauern anbelangt, so ist auch hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO als maßgebliche Rechtsgrundlage heranzuziehen. Im Rahmen der Interessenabwägung kann dann – unabhängig von der noch nicht geklärten juristischen Fragestellung, ob das Kunsturhebergesetz (KUG) unter der DSGVO noch wirksam ist – auf die Grundsätze des § 23 KUG abgestellt werden. Wenn es danach um Bilder geht, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen, oder um Bilder von Veranstaltungen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, ist eine Veröffentlichung ohne explizite Zustimmung regelmäßig zulässig. Dies gilt auch für Aufnahmen von Kindern, die in der Aufnahme als Beiwerk entscheiden. 

Quelle: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Halleneinweihung – hier geht’s zu den Fotos!

Die Fotos der Einweihung unserer neuen Reithalle, am 07.06.2019, dem Vorabend des 40. Pfingstturniers (zur Vergrößerung einfach auf das entsprechende Bild klicken):

Es konnten nur Fotos von Personen veröffentlicht werden, von denen die Erlaubnis zur Veröffentlichung nach DSGVO vorliegt.

Ich bitte um Euer Verständnis.

DSGVO:
Darf ein Verein Fotos von internen Vereinsfeiern oder Vereinsausflügen veröffentlichen?

Grundsätzlich nicht. Auch wenn möglicherweise ein berechtigtes Interesse des Vereins besteht, über vereinsinterne Aktivitäten zu berichten, so gehen die vernünftigen Erwartungen (vgl. Erwägungsgrund 47 DS-GVO) der Mitglieder in der Regel nicht dahin, dass der Verein Fotos von vereinsinternen Aktivitäten veröffentlicht. Daher ist hier eine Veröffentlichung nur dann zulässig, wenn eine Einwilligung der Fotografierten vorliegt und die Informationspflichten gem. Art. 13 DS-GVO erfüllt wurden.

Anderes gilt selbstverständlich, wenn es sich um Fotos handelt, die auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, z.B. bei Fotos, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen (s.o.).

Quelle: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.