Bitte beachten!!! Die aktuell gültige Bahnordnung (Neu Stand: November 2018) wurde bzgl des „Reitens mit Handpferd“ ergänzt.
Auszug:
Das Führen von Pferden ist nur mit Zustimmung aller in der Halle anwesenden Reiter gestattet. Dies gilt ebenfalls für das Reiten mit Handpferd. Ausnahmen gelten bei akuten Krankheiten des Pferdes (z.B. Kolik).