Änderung Formular E (Informationspflicht Art. 13 DSGVO)

Im Formular „E“ (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO)

Folgender Einschub wurde hinzugefügt (NEU: Stand November 2018):

Betroffenenrechte
„… Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit in Textform zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO).